Indien
Indien hat unter den großen Volkswirtschaften eines der umfassendsten Systeme finanzieller Repression. Banken müssen 18 % ihrer Einlagen in Staats- und anderen zugelassenen Wertpapieren halten. Für Versicherer und die EPFO gelten Mindestquoten für Staatsanleihen. Kleinsparereinlagen werden zu administrierten Zinsen in Staatspapiere gelenkt. Kapitalabflüsse sind unter dem Liberalised Remittance Scheme begrenzt und unterliegen einem Steuerabzug an der Quelle. Vorrangige Sektoren erhalten durch Kreditlenkung 40 % der Bankkredite. Die RBI nahm 2025–26 durch Offenmarktkäufe nahezu die Hälfte der Anleiheemissionen der Zentralregierung auf.
- 17 in Kraft
- 0 verabschiedet
- 2 vorgeschlagen oder in Diskussion
Stand der Maßnahmen
Wie der Index aufgebaut ist
Jedes Segment zeigt den Beitrag einer Regelkategorie oder der Marktkomponente zum Index. Der gesamte Balken entspricht 100.
- Regulatorisch gebundene Nachfrage 12,2
- Zentralbankfinanzierung 6,4
- Kapitalverkehrskontrollen 12,4
- Zinsobergrenzen 5,6
- Aufsichtsrechtliche Bevorzugung staatlicher Schuldner 4,0
- Kreditlenkung 6,4
- Steueranreize 5,0
- Beschränkungen für Sachwerte 2,4
- Transaktionssteuern 1,0
- Marktkomponente 5,3
Index = 80 % × Regeln (69,2) + 20 % × Markt (26,5) = 60,6
Die Methode einfach erklärt
- Regelkomponente (0–100). Jede der 9 Kategorien kann bis zu ihrem Gewicht beitragen (die Gewichte ergeben zusammen 100). Die Intensität einer Kategorie steigt mit jeder darin enthaltenen Maßnahme, die in Kraft ist: Eine Maßnahme zählt entsprechend ihrem Schweregradfaktor (0,25 bei Schweregrad 1, 0,5 bei 2, 0,8 bei 3). Jede weitere Maßnahme schließt einen Teil der verbleibenden Lücke. Eine größere Zahl an Maßnahmen erhöht den Wert somit mit abnehmendem Zusatzbeitrag: Zwei Maßnahmen mit Schweregrad 3 ergeben 96 %.
- Marktkomponente (0–100). Durchschnitt der folgenden Marktwerte: wie negativ der reale Leitzins ist und welchen Anteil der Staatsschulden die eigene Zentralbank und inländische Banken halten.
- Index. 80 % Regeln + 20 % Markt, sofern Marktdaten vorliegen, sonst nur Regeln. Verabschiedete, aber noch nicht geltende Gesetze zählen nur im Ausblick; Vorschläge zählen nie.
Die 9 Kategorien
Gewicht = maximale Punktzahl, die eine Kategorie zur Regelkomponente beitragen kann. Intensität = Anteil dieses Gewichts, den die geltenden Maßnahmen ausfüllen. Öffnen Sie eine Kategorie, um die berücksichtigten Maßnahmen zu sehen. „Was ist das?“ zeigt die zugrunde liegenden Instrumente weltweit und im historischen Verlauf.
- Gewicht 16Intensität 95 %Punkte 12,2
Vorgeschriebene Bestände an Staatsschuldtiteln bei Pensionsfonds, Versicherern oder Banken. Was ist das? →
Regulatorisch gebundene Nachfrage: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 3 von 3 0,8 6,5 2 von 3 0,5 2,8 2 von 3 0,5 2,8 - Gewicht 16Intensität 50 %Punkte 6,4
Käufe von Staatsschuldtiteln durch Zentralbanken, Zinskurvensteuerung, direkte monetäre Finanzierung. Was ist das? →
Zentralbankfinanzierung: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 2 von 3 0,5 6,4 - 1 vorgeschlagen nicht berücksichtigtGewicht 16Intensität 97 %Punkte 12,4
Beschränkungen für Geldtransfers ins Ausland, Obergrenzen für Auslandsinvestitionen, Devisenkontrollen. Was ist das? →
Kapitalverkehrskontrollen: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 2 von 3 0,5 2,5 2 von 3 0,5 2,5 2 von 3 0,5 2,5 2 von 3 0,5 2,5 2 von 3 0,5 2,5 - Gewicht 14Intensität 50 %Punkte 5,6
Obergrenzen für Einlagen- oder Kreditzinsen sowie administrativ festgelegte Zinssätze. Was ist das? →
Zinsobergrenzen: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 2 von 3 0,5 5,6 - Gewicht 10Intensität 50 %Punkte 4,0
Aufsichtsrechtliche Regeln, die Staatsschuldtitel begünstigen (Risikogewichte von null, Vorschriften für Liquiditätspuffer, Ausnahmen von der Verschuldungsquote). Was ist das? →
Aufsichtsrechtliche Bevorzugung staatlicher Schuldner: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 2 von 3 0,5 4,0 - Gewicht 10Intensität 80 %Punkte 6,4
Staatlich gelenkte Kreditvergabe, Kreditvorgaben und Pflichten zu Investitionen im Inland oder in staatliche Schwerpunktbereiche. Was ist das? →
Kreditlenkung: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 3 von 3 0,8 6,4 - Gewicht 7Intensität 89 %Punkte 5,0
Steuervergünstigungen für Staatsanleihen oder steuerliche Nachteile für konkurrierende Anlagen. Was ist das? →
Steueranreize: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 3 von 3 0,8 3,7 1 von 3 0,25 0,7 1 von 3 0,25 0,7 - 1 vorgeschlagen nicht berücksichtigtGewicht 6Intensität 50 %Punkte 2,4
Mietpreisregulierung, Immobilienbeschränkungen und Grenzen für den Besitz von Gold, Bargeld oder Kryptowerten. Was ist das? →
Beschränkungen für Sachwerte: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 2 von 3 0,5 2,4 - Gewicht 5Intensität 25 %Punkte 1,0
Finanztransaktionssteuern, Stempelsteuern und ähnliche Abgaben auf nichtstaatliche Vermögenswerte. Was ist das? →
Transaktionssteuern: im Index berücksichtigte Maßnahmen Berücksichtigte Maßnahme Schweregrad Faktor Punkte 1 von 3 0,25 1,0
Marktkomponente 26,5 / 100
Durchschnitt der verfügbaren Messwerte, mit einem Anteil von 20 % am Index (hier 5,3 Punkte).
Realer Leitzins
16,1 / 1000,9% · Juni 2026
Leitzins abzüglich Inflation. Ein Realzins von +2% oder mehr ergibt 0 Punkte; −5% oder weniger ergibt 100 Punkte; dazwischen verläuft die Bewertung linear. Sparer verlieren am meisten, wenn er stark negativ ist.
Leitzins 5.25% abzüglich Verbraucherpreisinflation 4.38% (gegenüber dem Vorjahr), 2026-06.
Von der Zentralbank und inländischen Banken gehaltene Schulden
36,9 / 10022,2% of government debt · 2025-Q4
Anteil der Staatsschulden, den die inländische Zentralbank und inländische Banken halten. 0% ergibt 0 Punkte; 60% oder mehr ergibt 100 Punkte; dazwischen verläuft die Bewertung linear.
Zentralbank 5.14% + inländische Banken 17.01% der gesamtstaatlichen Schulden, 2025-Q4.
Indikatoren
Messdaten aus internationalen Quellen als Ergänzung zu den obigen Regeln. Realzinsen unter null bedeuten Kaufkraftverluste für Sparer.
Leitzins, Inflation und Realzins
Wer Staatsschuldtitel hält
Der Liquidationseffekt folgt Reinhart und Sbrancia: Bei einem negativen Realzins werden jährlich etwa −(Realzins × Schulden) des BIP von Sparern zum Staat umverteilt. Die Berechnung verwendet den Leitzins und dient daher nur als grobe Orientierung. Quellen: BIS, BIS central bank policy rates; BIS consumer prices; IMF, IMF DataMapper: World Economic Outlook (October 2026); Fiscal Monitor (October 2026); Menzie D. Chinn and Hiro Ito, The Chinn-Ito Index (KAOPEN): a de jure measure of financial openness; IMF, Sovereign Debt Investor Base for Advanced Economies / for Emerging Markets and Developing Economies (Arslanalp and Tsuda).
Maßnahmen
Alle hier erfassten Maßnahmen mit Rechtsgrundlage und Quellen. Nur Maßnahmen, die in Kraft sind, zählen im Index.
In Kraft (17)
Einfuhrabgabe auf Gold auf 15 % erhöht
Erhöht den Index um 2,4 Punkte
Im Mai 2026 erhöhte die Regierung den Grundzoll auf Gold von 5 % auf 10 % und den Agriculture Infrastructure and Development Cess (Abgabe für Agrarinfrastruktur und Entwicklung) von 1 % auf 5 %. Die Einfuhrabgabe stieg damit von 6 % auf 15 %. Mit 3 % IGST beträgt die effektive Gesamtsteuer auf importiertes Gold rund 18,4 %.
Warum die Maßnahme zählt: Die starke Verteuerung von Gold, einem traditionellen Wertaufbewahrungsmittel privater Haushalte, lenkt Ersparnisse in heimische Finanzanlagen und schont Devisen.
Kein Rechtsakt: eine freiwillige oder informelle Vereinbarung.
20 % Steuererhebung an der Quelle auf Auslandsüberweisungen für Anlagen
Erhöht den Index um 2,5 Punkte
Nach Section 394 des Income-tax Act, 2025 (zuvor Section 206C(1G) des Gesetzes von 1961) müssen Banken auf LRS-Überweisungen für Anlagen und andere nicht gesondert benannte Zwecke oberhalb von 10 Lakh Rs je Person und Jahr 20 % Steuer an der Quelle erheben. Seit 1. April 2026 beträgt der Satz für Bildungs- und medizinische Überweisungen oberhalb von 10 Lakh Rs 2 %.
Warum die Maßnahme zählt: Die Bindung eines Fünftels jeder größeren Auslandsüberweisung für Anlagen bis zur Steuerrückerstattung verteuert die Verlagerung von Ersparnissen ins Ausland und begünstigt inländische Anlagen.
Meldung von Kryptotransaktionen durch Dienstleister (CARF)
Erhöht den Index um 2,5 Punkte
Section 509 des Income-tax Act, 2025 verpflichtet bestimmte meldepflichtige Stellen, der Steuerbehörde Erklärungen zu Kryptotransaktionen vorzulegen. Die Vorschrift wurde aus Section 285BAA übernommen, die der Finance Act 2025 mit Wirkung vom 1. April 2026 in das Gesetz von 1961 eingefügt hatte. Der Finance Act 2026 (Section 101, ersetzt Section 446) sieht bei Nichtabgabe 200 Rs täglich und bei unrichtigen Angaben oder verletzten Sorgfaltspflichten 50.000 Rs Strafe vor. Laut einer Kanzleizusammenfassung des CBDT-Leitfadens vom 24. Juli 2026, dessen amtliche Fassung nicht geöffnet werden konnte, setzt Indien das OECD Crypto-Asset Reporting Framework durch Rules 241–244 und Form 167 der Income-tax Rules, 2026 um. Die Meldungen erfassen Kalenderjahre ab 2026; die erste ist bis 31. Mai 2027 fällig. Indische Anbieter melden außerhalb Indiens steuerlich ansässige Nutzer, während Indien Daten zu eigenen Einwohnern von Partnerstaaten erhält.
Warum die Maßnahme zählt: Der automatische Austausch von Kryptoplattformdaten mit Partnerstaaten beseitigt die Anonymität von Kryptobeständen im Ausland. Einwohner, die Ersparnisse zur Umgehung der Steuer von 30 % und des Quellensteuerabzugs auf ausländische Plattformen verlagern, können so identifiziert werden.
Rechtsgrundlage Income-tax Act, 2025 (No. 30 of 2025), Section 509(1) - obligation to furnish information on transaction of crypto-asset und 2 weitere
Income-tax Act, 2025 (No. 30 of 2025), Section 509(1) - obligation to furnish information on transaction of crypto-assetPrimärquelle
“Any person, being a reporting entity, as may be prescribed, in respect of a crypto-asset, shall furnish information in respect of a transaction of such crypto-asset in a statement”
Finance Bill, 2025 (enacted as Finance Act, 2025), Clause 85 inserting section 285BAA of the Income-tax Act, 1961 (Notes on Clauses)Primärquelle
“crypto-asset shall have the meaning assigned to it in sub-clause (d) of clause (47A) of section 2. This amendment will take effect from 1st April, 2026.”
Finance Bill, 2026, Clause 87 substituting section 446 of the Income-tax Act, 2025 (penalty)Primärquelle
“fails to furnish such statement within the time prescribed under the said section, the prescribed income-tax authority under that section may impose on him, a penalty of ₹ 200 for every day”
Kreditquoten der Banken für vorrangige Sektoren
Erhöht den Index um 6,4 Punkte
Nach den seit 1. April 2025 geltenden Priority Sector Lending Directions der RBI von 2025 müssen inländische Geschäftsbanken 40 % der bereinigten Nettobankkredite (ANBC) oder des Kreditäquivalents außerbilanzieller Positionen, je nachdem, welcher Wert höher ist, an vorrangige Sektoren vergeben. Darin enthalten sind 18 % für die Landwirtschaft. Für regionale ländliche Banken und Small Finance Banks gilt stattdessen eine Zielquote von 75 %.
Warum die Maßnahme zählt: Ein großer Teil der Bankkredite wird nach staatlichen Prioritäten statt nach Preisen vergeben. Das kann die Renditen der Bankaktiva und damit die möglichen Einlagenzinsen senken.
Rechtsgrundlage Reserve Bank of India (Priority Sector Lending – Targets and Classification) Directions, 2025, FIDD.CO.PSD.BC.13/04.09.001/2024-25, Paragraphs 1.2 and 7.1
Reserve Bank of India (Priority Sector Lending – Targets and Classification) Directions, 2025, FIDD.CO.PSD.BC.13/04.09.001/2024-25, Paragraphs 1.2 and 7.1Primärquelle
“40 per cent of ANBC as computed in para 6 above or CEOBSE, whichever is higher.”
Offenmarktkäufe von Staatspapieren durch die RBI
Erhöht den Index um 6,4 Punkte
Zwischen dem 4. April 2025 und dem 13. Februar 2026 kaufte die RBI über OMO-Kaufauktionen Staatspapiere für 639.203 Crore Rs. Das entsprach 47 % der 1.365.000 Crore Rs, die die Zentralregierung in diesem Zeitraum aufnahm. Sie kündigte weitere Käufe von 100.000 Crore Rs in zwei Tranchen am 9. und 13. März 2026 an.
Warum die Maßnahme zählt: Umfangreiche Zentralbankkäufe nehmen einen großen Teil des neuen Staatsanleiheangebots auf und halten die Renditen niedrig. Sie senken die Finanzierungskosten des Staates und die Erträge der von Sparern gehaltenen Anleihen.
Rechtsgrundlage RBI announces OMO Purchase of Government of India Securities, Press Release 2025-2026/209, Paragraphs 1–2 und 1 weitere
RBI announces OMO Purchase of Government of India Securities, Press Release 2025-2026/209, Paragraphs 1–2Primärquelle
“the Reserve Bank will be conducting OMO purchase for an aggregate amount of ₹50,000 crore on May 06, 2025.”
Reserve Bank of India Act, 1934 (Act 2 of 1934), Section 17(8)Primärquelle
“the Purchase and sale of securities 9[of the Central 10[Government or a 1[State] Government]] of any maturity”
Abschaffung des Inflationsausgleichs bei langfristigen Kapitalgewinnen
Erhöht den Index um 0,7 Punkte
Bei Übertragungen ab 23. Juli 2024 werden langfristige Kapitalgewinne einheitlich mit 12,5 % besteuert, ohne den bisherigen Vorteil einer inflationsbereinigten Anpassung der Anschaffungskosten. Ansässige Privatpersonen und HUFs, die vor diesem Datum erworbene Grundstücke oder Gebäude verkaufen, zahlen höchstens so viel wie nach der alten Regel mit 20 % und Indexierung. Der Satz für kurzfristige Gewinne aus börsennotierten Aktien und Aktienfonds stieg von 15 % auf 20 %. Der jährliche Freibetrag für Gewinne aus börsennotierten Aktien stieg auf 1,25 Lakh Rs.
Warum die Maßnahme zählt: Die Besteuerung nominaler statt inflationsbereinigter Gewinne bedeutet, dass Sparer bei Anleihen, Gold und Immobilien auch Gewinne versteuern können, die teilweise oder vollständig auf Inflation beruhen. Das senkt die realen Nachsteuerrenditen.
Mindestbestände zugelassener Wertpapiere für Lebens- und Schadenversicherer
Erhöht den Index um 2,8 Punkte
Der Insurance Act, 1938 verpflichtet Lebensversicherer, mindestens 50 % ihrer kontrollierten Mittel, und Schadenversicherer, mindestens 30 % in zugelassenen Wertpapieren zu halten. Dazu gehören Wertpapiere der indischen Regierung. Die IRDAI-Anlagevorschriften von 2024 und ihr Master Circular vom 17. Mai 2024 bekräftigen diese Regel. Sie nennen Anleihen der Zentralregierung, Treasury Bills, Anleihen der Bundesstaaten und garantierte Kredite als zulässige Kategorien.
Warum die Maßnahme zählt: Die Hälfte der Gelder von Lebensversicherungskunden muss in Staats- und ähnlichen Papieren liegen. Der Staat erhält damit einen regulatorisch gebundenen Käufer langfristiger Anleihen.
Rechtsgrundlage Master Circular on Actuarial, Finance and Investment Functions of Insurers, IRDAI/ACTL/CIR/MISC/80/05/2024, Chapter 3, section IV, paragraph 4.11(1); section VIII
Master Circular on Actuarial, Finance and Investment Functions of Insurers, IRDAI/ACTL/CIR/MISC/80/05/2024, Chapter 3, section IV, paragraph 4.11(1); section VIIIPrimärquelle
“a Life Insurer to hold not less than 50% and a General Insurer to hold a minimum of 30% in Approved Securities”
FIU-IND-Registrierung von Kryptodienstleistern und Sperrung nicht registrierter ausländischer Börsen
Erhöht den Index um 2,5 Punkte
Seit 7. März 2023 sind Tausch, Übertragung und Verwahrung virtueller digitaler Vermögenswerte für Dritte regulierte Tätigkeiten nach dem Prevention of Money-laundering Act. Jeder VDA-Dienstleister mit indischen Nutzern muss sich daher unabhängig vom Sitz bei FIU-IND als meldepflichtige Stelle registrieren. FIU-IND hat nicht registrierten Plattformen Verstöße angezeigt: 9 ausländischen, darunter Binance und Kraken, im Dezember 2023, 25 im Oktober 2025 und weiteren 15 im September 2026. Die Behörde veranlasste, ihre Apps und URLs unzugänglich zu machen: 2023 durch Sperranträge an MeitY, seit Oktober 2025 durch eigene Entfernungsanordnungen nach Section 79(3)(b) des IT Act.
Warum die Maßnahme zählt: Einwohner können nur Börsen nutzen, die sich in Indien registrieren und damit indischen Identifizierungs- und Meldepflichten sowie der Quellensteuererhebung von 1 % unterliegen. Nicht registrierte ausländische Plattformen werden unzugänglich gemacht. Damit entfällt der wichtigste Weg, Kryptowerte außerhalb der inländischen Steuer- und Überwachungserfassung zu halten.
Rechtsgrundlage Notification S.O. 1072(E) under the Prevention of Money-laundering Act, 2002, Section 2(1)(sa)(vi) PMLA - activities (i)-(v) relating to virtual digital assets und 2 weitere
Notification S.O. 1072(E) under the Prevention of Money-laundering Act, 2002, Section 2(1)(sa)(vi) PMLA - activities (i)-(v) relating to virtual digital assetsPrimärquelle
“(i) exchange between virtual digital assets and fiat currencies; (ii) exchange between one or more forms of virtual digital assets; (iii) transfer of virtual digital assets;”
PIB press release, Ministry of Finance, Show cause notices under section 13 PMLA; URL blocking request to MeitYPrimärquelle
“Director FIU IND has written to Secretary, Ministry of Electronics and Information Technology to block the URLs of said entities that are operating illegally without complying with the provisions of the PML Act in India.”
PIB press release, Ministry of Finance, Section 13 PMLA notices; takedown under section 79(3)(b) IT Act and rule 3(1)(d) of the Intermediary Guidelines (Amendment) Rules, 2025Primärquelle
“These obligations are activity-based and are not contingent on physical presence of the entity in India.”
LCR-Behandlung von Staatspapieren einschließlich SLR-Anrechnung (FALLCR)
Erhöht den Index um 4,0 Punkte
Nach den Basel-III-Regeln der RBI zur Liquidity Coverage Ratio (Liquiditätsdeckungsquote) gelten Staatspapiere als hochwertige liquide Aktiva der Stufe 1. Geschäftsbanken, außer regionalen ländlichen Banken, Lokalbanken und Zahlungsbanken, dürfen im Rahmen von FALLCR auch Staatspapiere aus ihrer Pflicht-SLR bis zu 16 % der NDTL als Aktiva der Stufe 1 anrechnen. Damit erreicht die gesamte Anrechnung aus der Pflicht-SLR 18 % der NDTL: 2 % MSF zuzüglich 16 % FALLCR.
Warum die Maßnahme zählt: Dieselben Staatsanleihen, die Banken für die SLR halten müssen, erfüllen auch die Liquiditätsdeckungsanforderung. Staatsschulden sind damit der günstigste Weg, beide Regeln einzuhalten.
Rechtsgrundlage Basel III Framework on Liquidity Standards – Liquidity Coverage Ratio (LCR), Liquidity Risk Monitoring Tools and LCR Disclosure Standards, Paragraphs 4–6
Basel III Framework on Liquidity Standards – Liquidity Coverage Ratio (LCR), Liquidity Risk Monitoring Tools and LCR Disclosure Standards, Paragraphs 4–6Primärquelle
“Government securities as Level 1 HQLA under FALLCR within the mandatory SLR requirement up to 16 per cent of their NDTL.”
Pauschal 30 % Steuer und 1 % Quellensteuer auf Kryptowerte, ohne Verlustverrechnung
Erhöht den Index um 3,7 Punkte
Einkünfte aus der Übertragung virtueller digitaler Vermögenswerte (VDA) werden pauschal mit 30 % besteuert. Abzugsfähig sind nur Anschaffungskosten. VDA-Verluste dürfen weder mit anderen Einkünften verrechnet noch vorgetragen werden. Käufer müssen 1 % der für einen VDA gezahlten Gegenleistung als Quellensteuer einbehalten. Kein Abzug erfolgt, wenn die jährliche Gegenleistung bei Privatpersonen/HUFs ohne betriebliche Einkünfte oder mit Umsatz innerhalb der Prüfungsgrenzen 50.000 Rs und bei anderen Zahlern 10.000 Rs nicht übersteigt. Bei Krypto-gegen-Krypto-Geschäften muss die Steuer vor Freigabe der Gegenleistung entrichtet sein. Eingeführt wurden die Regeln durch den Finance Act 2022 als Sections 115BBH und 194S des Gesetzes von 1961. Sie stehen nun in Section 194(1) (Table Sl. No. 4) und Section 393(1) (Table Sl. No. 8(vi)) / 393(4) (Table Sl. No. 12) des seit 1. April 2026 geltenden Income-tax Act, 2025. Die Nichtabführung der VDA-Quellensteuer ist nach Section 476 strafbar. Der Finance Act 2026 ersetzte die ursprüngliche strenge Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 7 Jahren durch einfache Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bei nicht gezahlter Steuer über 50 Lakh Rs, bis zu sechs Monaten bei 10–50 Lakh Rs und ansonsten eine Geldstrafe.
Warum die Maßnahme zählt: Der Satz von 30 % gilt unabhängig von der Haltedauer. Verluste bleiben abgeschottet und verfallen. Kryptowerte werden damit erheblich stärker besteuert als Aktien oder steuerfreie staatliche Sparprodukte. Zugleich entzieht die Quellensteuer von 1 % auf den Bruttoumsatz dem aktiven Handel Liquidität und macht jedes inländische Geschäft für die Steuerbehörde sichtbar.
Rechtsgrundlage Income-tax Act, 2025 (No. 30 of 2025), Section 194(1), Table Sl. No. 4 und 3 weitere
Income-tax Act, 2025 (No. 30 of 2025), Section 194(1), Table Sl. No. 4Primärquelle
“Any person. Any income from the transfer of any virtual digital asset. 30% (a) No deduction in respect of any expenditure (other than cost of acquisition, if any)”
Income-tax Act, 2025 (No. 30 of 2025), Section 194(1), Table Sl. No. 4, column E(b)Primärquelle
“no set off of loss from transfer of the virtual digital asset computed herein shall be allowed against income computed under any provision of this Act”
Income-tax Act, 2025 (No. 30 of 2025), Section 393(1), Table Sl. No. 8(vi) (TDS 1%)Primärquelle
“(vi) Any sum by way of consideration for transfer of a virtual digital asset. Any person.”
Finance Bill, 2022 (enacted as Finance Act, 2022), Clause 59 inserting section 194S of the Income-tax Act, 1961Primärquelle
“deduct an amount equal to one per cent. of such sum as income-tax thereon”
Branchenweite Obergrenze für Auslandsanlagen von Investmentfonds
Erhöht den Index um 2,5 Punkte
SEBI begrenzt die Auslandsanlagen der gesamten indischen Investmentfondsbranche auf 7 Milliarden USD. Für ausländische ETFs gilt eine separate Grenze von 1 Milliarde USD. Anfang 2026 nahmen nur rund 28 internationale Investmentfonds und 6 internationale ETFs neue Gelder an, da die Obergrenze nahezu ausgeschöpft war.
Warum die Maßnahme zählt: Private Sparer können über heimische Fonds nicht frei im Ausland diversifizieren. Ihre Ersparnisse bleiben daher in indischen Anlagen, einschließlich Staatsanleihen.
Rechtsgrundlage SEBI Circular SEBI/HO/IMD/IMD-II/DOF3/P/CIR/2021/571 — Enhancement of Overseas Investment limits for Mutual Funds, Paragraphs 2.1–2.2
SEBI Circular SEBI/HO/IMD/IMD-II/DOF3/P/CIR/2021/571 — Enhancement of Overseas Investment limits for Mutual Funds, Paragraphs 2.1–2.2Primärquelle
“US $ 1 billion per Mutual Fund, within the overall industry limit of US $ 7 billion.”
Gesetzliche Liquiditätsquote für Banken (18 % der NDTL)
Erhöht den Index um 6,5 Punkte
Banken müssen mindestens 18 % ihrer Nettoverbindlichkeiten aus Sicht- und Termineinlagen (NDTL) in Bargeld, Gold oder unbelasteten zugelassenen Wertpapieren halten. Dazu zählen vor allem befristete Schuldtitel der Zentralregierung, Treasury Bills und State Development Loans. Die Quote wurde in Schritten von 25 Basispunkten von 19,50 % auf 18 % zum 11. April 2020 gesenkt. Sie steht inzwischen in den CRR and SLR Directions der RBI von 2025 für Geschäftsbanken.
Warum die Maßnahme zählt: Fast ein Fünftel der Einlagenbasis des Bankensystems muss unabhängig von der Rendite in Staatspapieren liegen. Das schafft einen großen, preisunempfindlichen Käufer von Schulden der Zentralregierung und der Bundesstaaten.
Rechtsgrundlage Reserve Bank of India Notification DBR.Ret.BC No.11/12.02.001/2018-19 — Maintenance of Statutory Liquidity Ratio, Paragraphs (i)(f) and (ii)(A)
Reserve Bank of India Notification DBR.Ret.BC No.11/12.02.001/2018-19 — Maintenance of Statutory Liquidity Ratio, Paragraphs (i)(f) and (ii)(A)Primärquelle
“(e) 18.25 per cent from January 4, 2020 (f) 18.00 per cent from April 11, 2020.”
Administrierte Kleinsparzinsen; Mittel werden dem Staat geliehen
Erhöht den Index um 5,6 Punkte
Das Finanzministerium legt die Zinsen für Post- und Kleinsparprogramme quartalsweise fest. Für Oktober–Dezember 2026 blieben sie unverändert: PPF bei 7,1 %, NSC bei 7,7 % sowie Senior Citizen Savings Scheme und Sukanya Samriddhi Yojana bei 8,2 %. Die Nettozuflüsse gehen an den National Small Savings Fund, der sie in besonderen Wertpapieren der Bundesstaaten und der Zentralregierung anlegt.
Warum die Maßnahme zählt: Ein großer Bestand privater Ersparnisse wird zu Zinssätzen eingesammelt, die der Schuldner selbst festlegt, und außerhalb des Marktes direkt an Zentralregierung und Bundesstaaten verliehen. Damit entscheidet die Regierung statt des Marktes über die Erträge dieser Sparer.
Liberalised Remittance Scheme: Obergrenze von 250.000 USD jährlich
Erhöht den Index um 2,5 Punkte
Ansässige Privatpersonen dürfen im Rahmen des Programms je Haushaltsjahr bis zu 250.000 USD für zulässige Leistungsbilanz- und Kapitalverkehrstransaktionen zusammen ins Ausland überweisen. Höhere Beträge erfordern eine RBI-Genehmigung; ausgenommen sind belegte Kosten für Medizin, Ausbildung und Auswanderung. Überweisungen für Margins oder Nachschussforderungen ausländischer Börsen sind unzulässig. Banken dürfen Ansässigen keine Kredite zur Finanzierung von Kapitalverkehrsüberweisungen im Rahmen des Programms gewähren.
Warum die Maßnahme zählt: Die Obergrenze hält den Großteil des Haushaltsvermögens im indischen Finanzsystem, in dem Banken und Institute Staatsschulden halten müssen.
Rechtsgrundlage Master Direction – Liberalised Remittance Scheme (LRS), FED Master Direction No. 7/2015-16, Part A, paragraphs 1–2, 5, 7 and 12
Master Direction – Liberalised Remittance Scheme (LRS), FED Master Direction No. 7/2015-16, Part A, paragraphs 1–2, 5, 7 and 12Primärquelle
“resident individuals up to USD 2,50,000 per Financial Year (April-March) for any permitted current or capital account transaction or a combination of both.”
EPFO-Anlagevorgaben mit Mindestanteil an Staatspapieren
Erhöht den Index um 2,8 Punkte
Die vom Arbeitsministerium bekannt gemachten Anlagevorgaben verpflichten die Employees' Provident Fund Organisation (Arbeitnehmervorsorgeorganisation), mindestens 45 % der neuen Zuflüsse in Wertpapiere der Zentralregierung und der Bundesstaaten zu investieren. Aktien sind auf 15 % begrenzt und nur über ETFs oder Indexfonds zulässig.
Warum die Maßnahme zählt: Die obligatorischen Altersvorsorgeersparnisse von Beschäftigten im formellen Sektor werden vor allem in Staatsanleihen gelenkt. Nur ein kleiner Anteil darf in Aktien fließen.
Kein Rechtsakt: eine freiwillige oder informelle Vereinbarung.
Wertpapiertransaktionssteuer auf Aktien und Derivate
Erhöht den Index um 1,0 Punkte
Die 2004 eingeführte Wertpapiertransaktionssteuer beträgt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Aktien mit Lieferung 0,1 % des Werts. Ab 1. April 2026 stieg der Satz für Futures von 0,02 % auf 0,05 %, für Optionsprämien von 0,1 % auf 0,15 % und für ausgeübte Optionen von 0,125 % auf 0,15 %.
Warum die Maßnahme zählt: Die Abgabe verteuert jedes Aktien- und Derivategeschäft. Sie schmälert die Renditen von Kapitalmarktanlagen, die mit Bankeinlagen und staatlichen Sparprogrammen konkurrieren.
Steuerfreiheit für PPF und andere staatliche Sparprogramme
Erhöht den Index um 0,7 Punkte
Beiträge zum Public Provident Fund sind im alten Steuersystem bis zu 1,5 Lakh Rs jährlich abzugsfähig (Section 80C des Income-tax Act, 1961, den der Income-tax Act, 2025 ab dem Steuerjahr 2026–27 ersetzte). Zinsen und Auszahlungen bei Fälligkeit sind steuerfrei. Sukanya Samriddhi Yojana und der Employees' Provident Fund genießen eine ähnliche Steuerfreiheit für Beiträge, Erträge und Auszahlungen.
Warum die Maßnahme zählt: Vollständige Steuerfreiheit macht staatliche Sparprogramme, deren Mittel die staatliche Kreditaufnahme finanzieren, attraktiver als steuerpflichtige Marktalternativen.
In Diskussion (2)
RBI gegen Stablecoins; unverzinste E-Rupie als zugelassene CBDC-Alternative
Zählt nicht im Index
Die RBI lehnt eine Einbindung von Stablecoins in das Finanzsystem ab. Fremdwährungs-Stablecoins würden die Durchsetzung von Kapitalverkehrskontrollen erschweren und die Währungssouveränität bedrohen. Angesichts der bestehenden indischen Zahlungssysteme gebe es dafür „little justification“. Stattdessen fördert sie die CBDC E-Rupie (e₹). Seit Dezember 2022 läuft ein Privatkundenpilot über Wallets von Banken und Nichtbanken, die meist mit dem Sparkonto des Nutzers verbunden sind. Hinzu kommen ein Großkundenpilot und programmierbare, zweckgebundene Varianten. Die E-Rupie ist unverzinst. Das RBI-Konzeptpapier von 2022 wählte diese Gestaltung unter anderem, um Einlagenverluste der Banken zu vermeiden.
Warum die Maßnahme zählt: Der Ausschluss von Dollar-Stablecoins aus dem regulierten System erhält die Wirksamkeit von Kapitalverkehrskontrollen wie der LRS-Obergrenze. Der offizielle digitale Ersatz ist eine unverzinste RBI-Verbindlichkeit, die über inländische Banken gehalten wird, statt einer verzinslichen Anlage oder eines Fremdwährungsvermögenswerts.
Rechtsgrundlage Keynote address at the Mint Annual BFSI Conclave 2025, Paras 21 and 30 (Weakening Capital Account Management; Policy Approach for India) und 3 weitere
Keynote address at the Mint Annual BFSI Conclave 2025, Paras 21 and 30 (Weakening Capital Account Management; Policy Approach for India)Primärquelle
“Stablecoins pose challenges for capital flow management (CFM) as domestic households diversify their balance sheets by including foreign-currency denominated stablecoins.”
Keynote address at the Mint Annual BFSI Conclave 2025, Para 30Primärquelle
“This leaves little justification for their integration into the financial system, even before considering the broader risks they pose.”
Digital Rupee (e₹) FAQs, Q17 (interest) and Q6 (retail pilot live since December 2022)Primärquelle
“Given the cash-like features of e₹, there is no interest payable on the wallet balances.”
Concept Note on Central Bank Digital Currency, Instrument Design (remuneration)Primärquelle
“Also considering that physical cash does not carry any interest, it would be more logical to offer non-interest bearing CBDCs.”
Vorgeschlagenes Verbot privater Kryptowährungen (Cryptocurrency and Regulation of Official Digital Currency Bill)
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Im Juli 2019 empfahl ein interministerieller Ausschuss unter Vorsitz des Economic Affairs Secretary ein mit Geld- und weiteren Strafen bewehrtes Verbot privater Kryptowährungen. Er veröffentlichte den Entwurf „Banning of Cryptocurrency & Regulation of Official Digital Currency Bill, 2019“. Die Cryptocurrency and Regulation of Official Digital Currency Bill, 2021 sollte alle privaten Kryptowährungen mit einigen technologiebezogenen Ausnahmen verbieten und eine digitale RBI-Währung schaffen. Sie war für die Einbringung in der Wintersitzungsperiode 2021 vorgesehen; ein Nachweis der Einbringung wurde nicht gefunden. Seit 2022 besteuert die Regierung Kryptowerte, statt sie zu verbieten. Ein Konsultationspapier des Department of Economic Affairs zu Kryptowerten, das Berichten vom Januar 2025 zufolge bis März 2025 erscheinen sollte, war zum Zeitpunkt dieser Prüfung nicht veröffentlicht auffindbar.
Warum die Maßnahme zählt: Ein vollständiges Verbot des Haltens und Handelns privater Kryptowerte würde diese als alternatives Wertaufbewahrungsmittel außerhalb von Rupieneinlagen und staatlich abgesicherten Sparprodukten vollständig ausschließen.
Rechtsgrundlage Report of the Inter-Ministerial Committee on Virtual Currencies and draft Banning of Cryptocurrency & Regulation of Official Digital Currency Bill, 2019, Recommendation on private cryptocurrencies und 1 weitere
Report of the Inter-Ministerial Committee on Virtual Currencies and draft Banning of Cryptocurrency & Regulation of Official Digital Currency Bill, 2019, Recommendation on private cryptocurrenciesPrimärquelle
“the Group has recommended banning of the cryptocurrencies in India and imposing fines and penalties for carrying on of any activities connected with cryptocurrencies in India.”
Cryptocurrency and Regulation of Official Digital Currency Bill, 2021 (listed in Lok Sabha Bulletin Part II; never introduced), Key objectives (as listed)Primärquelle
“Seeks to prohibit all private cryptocurrencies in India while allowing for certain exceptions that promote the technology of cryptocurrency.”
Aufgehoben (1)
RBI-Verbot von Bankdiensten für Kryptonutzer und Börsen (2018, 2020 aufgehoben)
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Ein RBI-Rundschreiben vom 6. April 2018 untersagte allen RBI-regulierten Stellen, darunter Banken, NBFCs und Zahlungssystemanbieter, Geschäfte mit virtuellen Währungen oder Dienstleistungen für deren Nutzer. Dies umfasste Börsenkonten und Zahlungen für Kryptokäufe. Für die Beendigung solcher Geschäftsbeziehungen galt eine Frist von drei Monaten. Der Supreme Court hob das Rundschreiben am 4. März 2020 als unverhältnismäßig auf. Am 31. Mai 2021 wies die RBI Banken an, sich nicht mehr darauf zu berufen.
Warum die Maßnahme zählt: Die Sperrung der Ein- und Auszahlungswege für Fiatgeld machte es Einwohnern praktisch unmöglich, Rupienersparnisse über das Bankensystem in Kryptowerte zu verlagern.
Rechtsgrundlage RBI circular RBI/2017-18/154 DBR.No.BP.BC.104/08.13.102/2017-18, Paragraphs 2-3 und 2 weitere
RBI circular RBI/2017-18/154 DBR.No.BP.BC.104/08.13.102/2017-18, Paragraphs 2-3Primärquelle
“entities regulated by the Reserve Bank shall not deal in VCs or provide services for facilitating any person or entity in dealing with or settling VCs.”
Judgment, Internet and Mobile Association of India v. Reserve Bank of India, W.P.(C) No. 528 of 2018, Para 7.1Primärquelle
“the impugned Circular dated 06-04-2018 is liable to be set aside on the ground of proportionality.”
RBI circular RBI/2021-22/45 DOR.AML.REC 18/14.01.001/2021-22, Paragraph 1Primärquelle
“the circular is no longer valid from the date of the Supreme Court judgement, and therefore cannot be cited or quoted from.”
Vor heute
15 Beispiele für Indien im Instrumentarium, aus Vergangenheit und Gegenwart, nach Wirkungsweise des Instruments gruppiert. Jedes verlinkt das Instrument, seine weiteren Beispiele und das zitierte Gesetz.
LenkeLenke Ersparnisse zum Staat
Regulatorisch gebundene Nachfrage
Pflichtanlage von Post- und Kleinsparguthaben in StaatspapierenNational Small Savings Fund (Custody and Investment) Rules, 2001, under Article 283(1) of the Constitution
1999 → heuteIn KraftSteueranreize
Steuerbefreiungen für Kursgewinne aus StaatspapierenIncome-tax Act 1961, section 47(viic), Sovereign Gold Bonds
2017HistorischRegulatorisch gebundene Nachfrage
Gesetzliche Liquiditätsquoten, die mit Staatspapieren erfüllt werdenReserve Bank of India Master Direction on CRR and SLR, 2021, paras 13-14 (under Section 24 of the Banking Regulation Act, 1949)
2021 → heuteIn KraftRegulatorisch gebundene Nachfrage
Mindestanteile an Staatsanleihen für Pensionsfonds und VersichererIRDAI Master Circular on Actuarial, Finance and Investment Functions of Insurers, Ref. IRDAI/ACTL/CIR/MISC/80/05/2024 of 17 May 2024, para 4.11 (restating Insurance Act, 1938, ss. 27A and 27B)
2024 → heuteIn KraftKreditlenkung
Verbindliche Kreditquoten für vorrangige SektorenRBI (Priority Sector Lending – Targets and Classification) Directions 2025, paragraph 7
2025 → heuteIn Kraft
HalteHalte den Preis des Geldes niedrig
Zentralbankfinanzierung
Automatische Defizitfinanzierung über SchatzwechselAd hoc Treasury-bill financing practice; Government–RBI arrangements replaced by Ways and Means Advances in April 1997
1997HistorischZentralbankfinanzierung
Überziehungskredite und Überbrückungsvorschüsse an das SchatzamtReserve Bank of India Act 1934, section 17(5); Ways and Means Advances arrangements
1997 → heuteIn KraftZinsobergrenzen
Zinsverbot für GirokontenMaster Direction DBR.Dir.No.84/13.03.00/2015-16, Interest Rate on Deposits Directions, section 5
2016 → 2024HistorischZentralbankfinanzierung
Laufzeitverlängerung und Operation TwistRBI Press Release 2020-2021/627 of 12 November 2020, Special Open Market Operations
2020Historisch
BlockiereBlockiere die Auswege
Beschränkungen für Sachwerte
Beschränkungen des Goldbesitzes und Genehmigungspflichten für den GoldhandelGold control under the Defence of India Rules (from 9 January 1963), Gold (Control) Act 1968 (Act 45 of 1968), repealed by the Gold (Control) Repeal Act 1990
1963 → 1990HistorischKapitalverkehrskontrollen
Quoten für Devisenkäufe und Auslandsüberweisungen GebietsansässigerReserve Bank of India, Liberalised Remittance Scheme under FEMA 1999 and the FEM (Current Account Transactions) Rules (limit USD 250,000 per financial year)
2004 → heuteIn KraftKapitalverkehrskontrollen
Goldimport- und -exportverbote, Genehmigungen, Quoten und hohe ZölleRBI A.P. (DIR Series) Circular No. 107 of 4 June 2013
2013HistorischKapitalverkehrskontrollen
Goldimport- und -exportverbote, Genehmigungen, Quoten und hohe ZölleRBI A.P. (DIR Series) Circular No. 25 of 14 August 2013 (80:20 scheme)
2013HistorischBeschränkungen für Sachwerte
Beschränkungen der Finanzierung ausländischer ImmobilienkäufeRBI A.P. (DIR Series) Circular 106, 1 June 2015, paragraphs 2-4; Liberalised Remittance Scheme
2015HistorischBeschränkungen für Sachwerte
Ausschluss von Kryptonutzern und Kryptobörsen vom BankwesenRBI Circular DBR.No.BP.BC.104/08.13.102/2017-18, 6 April 2018
2018Historisch
Weiterführende Literatur
- Indian Financial Sector: Structure, Trends and Turns
Mohan, Ray · IMF, 2017
Zeichnet Indiens Übergang von staatlich gelenkter Finanzierung zu schrittweiser Liberalisierung nach, darunter niedrigere Mindestreserve- und Staatspapierpflichten sowie das Ende der automatischen Defizitmonetisierung. Stellt erhebliche Fortschritte fest, verweist aber auf die anhaltende Dominanz öffentlicher Banken und verbleibende administrativ festgelegte Zinsen.
- The Liquidation of Government Debt
Reinhart, Sbrancia · IMF, 2015
Rekonstruiert staatliche Schuldenportfolios, um den Transfer von Sparern an Regierungen bei regulierten Zinsen und Inflation zu messen. Die Studie weist einen erheblichen Schuldenabbau durch Entwertung in der Nachkriegszeit nach und erklärt, weshalb hohe Schulden nach der globalen Finanzkrise diese Politik wiederbeleben könnten.
- Tracking Global Demand for Emerging Market Sovereign Debt
Arslanalp, Tsuda · IMF, 2014
Erweitert die Messung der Anlegerbasis staatlicher Schuldtitel auf Schwellenländer und unterscheidet inländische Banken, Nichtbanken und Zentralbanken von ausländischen Anlegern. Dokumentiert ausländische Zuflüsse nach der Krise und Länderunterschiede bei den Staatsschuldtitelbeständen von Banken. Das hilft, Finanzierungsabhängigkeit und mögliche regulatorisch gebundene Nachfrage zu beurteilen.
- Financial Repression and Exchange Rate Management in Developing Countries: Theory and Empirical Evidence for India
Kohli, Kletzer · IMF, 2001
Modelliert, wie Repression fiskalische Einnahmen erzeugt und unter Kapitalverkehrskontrollen die Wechselkurssteuerung erleichtert. Indiens Erfahrungen rund um die Abwertung von 1991 zeigen, wie die Abhängigkeit von impliziter Finanzbesteuerung Liberalisierung und Wechselkursanpassung erschwert.