Blockiere · Beschränkungen für Sachwerte
Beschränkungen des Goldbesitzes und Genehmigungspflichten für den Goldhandel
- Was es ist
- Besitz oder Erwerb von Anlagegold ohne Genehmigung werden verboten, genehmigungsfreie Bestände begrenzt und Verkäufe auf zugelassene Händler beschränkt. Ausnahmen für Sammler und industrielle Zwecke können eng ausgelegt werden.
- Warum die Maßnahme zählt
- Ein eingeschränkter legaler Zugang zu Goldbarren oder -münzen verringert die Möglichkeit, Ersparnisse aus inländischen Finanzforderungen umzuschichten.
Wann die Regel in Kraft war
- Vereinigtes Königreich: 1966, Historisch; Das Ende ist nicht dokumentiert
- Vereinigte Staaten: 1933, Historisch; Das Ende ist nicht dokumentiert
- Vereinigte Staaten: 1933 → 1974, Historisch; Die Regel kann älter sein als das zitierte Dokument
- Vereinigtes Königreich: 1947 → 1979, Historisch
- Indien: 1963 → 1990, Historisch
5 Beispiele
Vereinigtes Königreich
1966HistorischDas Ende ist nicht dokumentiert · Laut Quellenbeleg: Ab 27. April 1966
Gebietsansässige benötigten für nach 1837 geprägte Goldmünzen eine Genehmigung, abgesehen von einem kleinen bestandsgeschützten Vorrat.
Vereinigtes Königreich heute: Index 44,4Exchange Control (Gold Coins Exemption) Order 1966, SI 1966/438Primärquelle
“Henceforth only pre-1838 gold coins can be freely bought, sold and held.”
Vereinigte Staaten
1933HistorischDas Ende ist nicht dokumentiert · Laut Quellenbeleg: Verordnungen von 1933
Das Behalten und der Erwerb von Gold für zugelassene Zwecke erforderten eine Genehmigung des Finanzministeriums und einen belegten Antrag.
Vereinigte Staaten heute: Index 42,9Treasury regulations under Executive Order of 5 April 1933, reproduced in Federal Reserve Bulletin May 1933Primärquelle
“may make application to the Secretary of the Treasury for a license to purchase”
Vereinigte Staaten
1933 → 1974HistorischDie Regel kann älter sein als das zitierte Dokument · Laut Quellenbeleg: Bis 31. Dezember 1974 (beendet die seit 1933-34 geltenden US-Beschränkungen für Besitz und Handel)
Die Regel bestimmte, dass kein Gesetz, keine Regel, Verordnung oder Anordnung so ausgelegt werden darf, dass einer Person der Kauf, Besitz, Verkauf oder sonstige Handel mit Gold in den USA oder im Ausland verboten wird. Sie galt ab dem 31. Dezember 1974 oder früher, falls der Präsident dem Kongress entsprechend Bericht erstattete, und beendete die US-Beschränkungen für privaten Goldbesitz.
Vereinigte Staaten heute: Index 42,9Public Law 93-373 (14 August 1974), section 2, amending Public Law 93-110 s.3Primärquelle
“may be construed to prohibit any person from purchasing, holding, selling, or otherwise dealing with gold in the United States or abroad”
Vereinigtes Königreich
1947 → 1979HistorischLaut Quellenbeleg: 1947 bis 24. Oktober 1979 (Freistellung durch S.I. 1979/1331; gesamtes Gesetz durch Finance Act 1987 § 68 außer Kraft gesetzt)
Ohne Erlaubnis des Finanzministeriums durfte niemand im Vereinigten Königreich und kein britischer Gebietsansässiger im Ausland Gold oder Devisen kaufen, leihen, verkaufen oder verleihen, außer im Geschäft mit einem zugelassenen Händler. Zugelassene Händler waren ausgenommen.
Vereinigtes Königreich heute: Index 44,4Exchange Control Act 1947 (10 & 11 Geo. 6 c. 14), section 1Primärquelle
“buy or borrow any gold or foreign currency from, or sell or lend any gold or foreign currency to, any person other than an authorised dealer”
Indien
1963 → 1990HistorischKontrollierte Gewinnung, Herstellung, Angebot, Vertrieb, Verwendung, Besitz und Handel von Gold, um den Umlauf geschmuggelten Goldes zu erschweren. Die Regelung wurde 1990 aufgehoben, nachdem sie Handwerker und kleine Goldschmiede in Schwierigkeiten gebracht hatte.
Indien heute: Index 60,6Gold control under the Defence of India Rules (from 9 January 1963), Gold (Control) Act 1968 (Act 45 of 1968), repealed by the Gold (Control) Repeal Act 1990Primärquelle
“Gold control which regulated the domestic trade and movement of gold within the country was introduced on 9th January, 1963 as part of the Defence of India Rules.”
Beispiele und ihre Zeitangaben geprüft .