Ändere · Außerordentliche Maßnahmen
Zwangsablieferung (Beschlagnahme) privaten Goldes
- Was es ist
- Anordnungen verpflichten Gebietsansässige, Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikate zu einem festen Preis an die Zentralbank abzuliefern. Das Horten wird unter Strafe gestellt.
- Warum die Maßnahme zählt
- Sparer verlieren ihren Schutz vor Inflation und Abwertung unmittelbar vor oder während einer Abwertung der Währung gegenüber Gold. Der Neubewertungsgewinn fällt dem Staat zu.
Wann die Regel in Kraft war
- Vereinigte Staaten: 1933, Historisch
- Vereinigte Staaten: 1933, Historisch; Das Ende ist nicht dokumentiert
- Australien: 1959 → 1976, Historisch; Die Regel kann älter sein als das zitierte Dokument
- Vereinigtes Königreich: 1947 → 1979, Historisch
4 Beispiele
Vereinigte Staaten
1933HistorischLaut Quellenbeleg: 5. April - 28. August 1933 (aufgehoben und durch EO 6260 ersetzt)
Verpflichtete alle Personen, Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikate bis zum 1. Mai 1933 bei den Federal Reserve Banks oder deren Mitgliedsbanken abzuliefern.
Vereinigte Staaten heute: Index 42,9Executive Order 6102 of 5 April 1933 (under s.5(b) Trading with the Enemy Act as amended by the Emergency Banking Act)Primärquelle
“All persons are hereby required to deliver on or before May 1, 1933, to a Federal”
Vereinigte Staaten
1933HistorischDas Ende ist nicht dokumentiert
Ersetzte die Aprilanordnungen durch die Pflicht aller Goldbesitzer, dem Finanzministerium eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Dadurch wurden die Kontrollen von Goldhortung und -ausfuhr verschärft.
Vereinigte Staaten heute: Index 42,9Executive Order 6260 of 28 August 1933Primärquelle
“every person in pos- session of and every person owning gold coin, gold bullion, or gold certificates shall make under”
Australien
1959 → 1976HistorischDie Regel kann älter sein als das zitierte Dokument · Laut Quellenbeleg: 1959-1976 nach dem zitierten Gesetz
Eigentümer mussten nicht ausgenommenes Gold grundsätzlich gegen die gesetzlich vorgesehene Entschädigung bei der Reserve Bank abliefern.
Australien heute: Index 16,9Banking Act 1959, Part IV, sections 42-44Primärquelle
“shall deliver the gold to the Reserve Bank, or as prescribed, within one month”
Vereinigtes Königreich
1947 → 1979HistorischLaut Quellenbeleg: 1947 bis 24. Oktober 1979 (Freistellung durch S.I. 1979/1331; gesamtes Gesetz durch Finance Act 1987 § 68 außer Kraft gesetzt)
Jede Person im Vereinigten Königreich oder mit dortigem Wohnsitz, die Gold oder bestimmte Devisen verkaufen durfte, musste diese einem zugelassenen Händler zum Kauf anbieten. Ausgenommen waren Fälle, in denen das Finanzministerium dem Behalten und Verwenden oder der Veräußerung an eine andere Person zustimmte.
Vereinigtes Königreich heute: Index 44,4Exchange Control Act 1947 (10 & 11 Geo. 6 c. 14), section 2Primärquelle
“who is entitled to sell, or to procure the sale of, any gold, or any foreign currency to which this section applies, and is not an authorised dealer, shall offer it, or cause it to be offered, for sale to an authorised dealer”
Beispiele und ihre Zeitangaben geprüft .